AGB
Hydroex e.K.
Hambergstr. 6
86508 Rehling
Tel: 08237/4949700
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hydroex e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen zur Sanierung von Wasser- und Brandschäden sowie damit verbundene Dienstleistungen (Trocknung, Reinigung, Wiederherstellung).
§ 2 Vertragsschluss und Kostenvoranschläge
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Arbeiten vor Ort zustande.
3. Kostenvoranschläge sind – sofern nicht anders vereinbart – unverbindlich. Ergeben sich während der Arbeiten notwendige Mehrarbeiten, die den Voranschlag um mehr als 10 % überschreiten, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zur Schadenstelle ungehindert möglich ist.
2. Der Auftraggeber stellt die für die Sanierung notwendige Energie (Strom, Wasser) auf eigene Kosten zur Verfügung.
3. Bei Trocknungsmaßnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Geräte nach Einweisung nicht eigenmächtig abzuschalten und den Zutritt zur Kontrolle der Messwerte zu ermöglichen.
§ 4 Abrechnung mit Versicherungen
1. Sofern die Abrechnung direkt mit einer Versicherung erfolgen soll, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine entsprechende Zahlungsanweisung / Abtretungserklärung zu unterzeichnen.
2. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt im Verhältnis zum Auftragnehmer beim Auftraggeber, sollte die Versicherung die Übernahme der Kosten ganz oder teilweise ablehnen.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
2. Für Schäden, die durch unvorhersehbare Gegebenheiten (z.B. versteckte Leitungen, mürbe Bausubstanz) bei fachgerechter Ausführung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
3. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Bauleistungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens Hydroex e.K.
